PTR Hartmann

Luft- und Kriechstrecken

(gemäß EN 60664-1:2007 and VDE 0110-1)

Als Luftstrecke bezeichnet man die kürzeste Entfernung zwischen zwei leitenden Teilen. Luftstrecken müssen so bemessen werden, dass sie der geforderten Steh-Stoßspannung gemäß der Tabelle "Luftstrecken für transiente Überspannungen" standhalten. Für Betriebsmittel, die direkt an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, ist die erforderliche Steh-Stoßspannung die Bemessungs-Stoßspannung, welche der Tabelle "Bemessungs-Stoßspannung für Betriebsmittel" nach Anwendungsfall zu entnehmen ist.

Mechanische Einflüsse wie Vibration und Auswirkungen von anliegenden Kräften können größere Luftstrecken erfordern.

Da die in den benannten Tabellen angegebenen Werte für Höhen bis einschließlich 2.000 m über Meereshöhe (NN) anwendbar sind, gelten für Luftstrecken in Höhen über 2.000 m die in Tabelle "Höhenkorrekturfaktoren" festgelegten Multiplikationsfaktoren.

Als Kriechstrecke bezeichnet man die kürzeste Entfernung entlang der Oberfläche eines festen Isolierstoffes zwischen zwei leitenden Teilen.

Die Werte der Tabelle "Kriechstrecken zur Vermeidung des Versagens durch Kriechwegbildung" beruhen auf bestehenden Erfahrungswerten und gelten für die Mehrzahl der Anwendungsfälle.

Die Grundlage für die Bestimmung der Kriechstrecke ist der Effektivwert der an dieser Kriechstrecke liegenden Dauerspannung, die je nach Anwendungsfall Arbeitsspannung, Bemessungs-Isolationsspannung oder Bemessungsspannung genannt wird.

Der Einfluss des Verschmutzungsgrades der Mikro-Umgebung auf die Bemessung der Kriechstrecken ist entsprechend den Festlegungen in der Tabelle "Kriechstrecken zur Vermeidung des Versagens durch Kriechwegbildung" zu berücksichtigen. Zu beachten ist auch, dass in dem gleichen Betriebsmittel verschiedene Mikro-Umgebungsbedingungen vorhanden sein können.

Eine Kriechstrecke kann nicht kleiner als die zugehörige Luftstrecke sein, so dass die kleinste mögliche Kriechstrecke gleich der geforderten Luftstrecke ist. Abgesehen von dieser bemessungsmäßigen Begrenzung besteht jedoch kein physikalischer Zusammenhang zwischen der kleinsten Luftstrecke und der kleinsten zulässigen Kriechstrecke.